Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen

Änderung der gesetzlichen Vorgaben bei Flughafenlieferungen
Flughafenlieferungen müssen ab dem 29.04.2012 zu 100 % einer intensiven Sicherheitskontrolle (Screening) unterzogen werden. In der Übergangszeit, die am 29.04.2012 endet, werden die Sicherheitskontrollen stichprobenartig durchgeführt. Güter, die nicht an den Zugängen oder Zufahrten zum Sicherheitsbereich gescreent werden können, werden von Sicherheitsmitarbeitern begleitet, die auch den Abladevorgang überwachen und dabei sicherstellen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Critical Parts eingebracht werden. Die 100% Sicherheitskontrollen können zu zusätzlichen Wartezeiten führen.

Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen

Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen hat der Gesetzgeber das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen ermöglicht, die auf dem Flughafen selbst verwendet werden.

Jeder Lieferant, der die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzt und einhält, kann die Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen bei dem jeweiligen Flughafenbetreiber beantragen und nach erfolgreicher Validierung von diesem als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen benannt werden.

Vorteile der Benennung

Da durch Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen ein gesetzeskonformer Sicherheitsstandard erreicht wird, ist bei Anlieferung durch einen bekannten Lieferanten oder einen in dessen Auftrag tätigen Lieferanten (z.B. Subunternehmer) bei der Zufahrt oder dem Zugang zum Sicherheitsbereich keine zusätzliche Kontrolle der Lieferungen erforderlich. Lediglich die Personen- und Fahrzeugkontrollen werden weiterhin durchgeführt.

Das neue Verfahren führt zu einem zügigen Ablauf an den Kontrollstellen und reduziert unnötige Wartezeiten.

FAQs

 

1. Warum sollte sich ein Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen anerkennen lassen?

2. Welche Rechtsvorschriften sind anzuwenden?

3. Was sind Flughafenlieferungen?

4. Wann wird eine Lieferung zur Flughafenlieferung?

5. Was sind verbotene Gegenstände?

6. Was ist zu beachten, wenn verbotene Gegenstände ordnungsgemäß in den Sicherheitsbereich eingebracht werden müssen?

7. Was ist ein bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen?

8. Wo kann die Benennung zum bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen beantragt werden?

9. Wie wird die Benennung zum bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen beantragt?

10. Wer unterschreibt die Antragsunterlagen?

11. Wer führt die Benennung von bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen durch?

12. Wie erfährt der bekannte Lieferant von Flughafenlieferungen von seiner Benennung?

13. Ab wann wird der Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen behandelt?

14. Wie lange ist die Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen gültig?

15. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind von bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen durchzuführen?

16. Wer muss die Verpflichtungserklärung unterschreiben?

17. Wer darf Lieferungen für den bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen durchführen?

18. An wen sind die in der Verpflichtungserklärung beschriebenen Meldungen von Sicherheitsverstößen und verdächtigen Umständen zu richten?

19. Wer muss geschult werden?

20. Wie muss geschult werden?

21. Wer führt die erforderlichen Schulungen durch?

22. Können reglementierte Beauftrage für Luftfracht auch als bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen anerkannt werden?

23. Wie werden bekannte Versender von Luftfracht behandelt?

24. Wie werden reglementierte Lieferanten von Bordvorräten behandelt?

25. Welche zusätzlichen persönlichen Anforderungen werden an bestimmte Mitarbeiter gestellt?

26. Welche Unterlagen müssen vom bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden?

27. Wie werden Flughafenlieferungen bei Zufahrt oder Zugang zum Sicherheitsbereich am Flughafen kontrolliert?

28. Was kostet die Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen?